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06/2025 Kontrastprogramm

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Sicher auffangen statt tief fallen

Sicherheit ist auf jeder Baustelle zentral – nicht nur aus Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden, sondern auch aus gesetzlicher Sicht. Seit der Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV 2022) ist klar geregelt, dass ab einer Absturzhöhe von zwei Metern Schutzmassnahmen zwingend erforderlich sind.

Text und Bilder Holzbau Vital

 

 Um Mitarbeitende gegen Absturz zu sichern und den Vorgaben der BauAV zu entsprechen, bieten sich neben dem bewährten Seitenschutz und den Fanggerüsten auch Auffangnetze als geeignete Schutzmassnahme an. Unternehmen, die diese Netze richtig einsetzen, profitieren mehrfach: punkto Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. 


Auffangnetze: Kollektivschutz mit System

Eine Firma, welche die Auffangnetze regelmässig einsetzt, ist die PM Mangold Holzbau AG aus Ormalingen (BL). Der Betrieb beschäftigt rund 125 Mitarbeitende und ist spezialisiert auf Holzsystembau, Zimmerei und Architekturleistungen im Raum Basel, Aargau und Solothurn. Mit über 40 Jahren Erfahrung setzt das Familienunternehmen konsequent auf Qualität, Effizienz – und Sicherheit. 


Gemäss SN EN 1263-1/2 sind Auffangnetze als kollektives Schutzsystem konzipiert – sie schützen nicht einzelne, sondern mehrere Personen gleichzeitig. Richtig montiert, verhindern sie Abstürze oder minimieren deren Folgen entscheidend. Vor allem auf offenen Rohbauten, in Hallen oder bei grossen Dachflächen sind sie oft die schnellste und kostengünstigste Lösung. Die Montage ist mit geschultem Personal effizient möglich, und der Materialaufwand bleibt überschaubar.


Im Vergleich zu Fanggerüsten oder Seitenschutzsystemen bieten die Auffangnetze zahlreiche Vorteile: Sie schränken den Arbeitsraum nicht ein, behindern keine Kran- oder Maschineneinsätze und lassen sich flexibel an die bauliche Situation anpassen. Besonders bei temporären Arbeitseinsätzen oder rasch wechselnden Bauzuständen bieten Auffangnetze einen klaren Vorteil.

Effektiver Schutz bei geringer Fallhöhe
In der Praxis besonders interessant sind Auffangnetze für den Fallhöhenbereich von zwei bis drei Metern, zum Beispiel bei Anbauten, Zwischendecken, offenen Treppenhäusern oder Flachdächern, wenn der Abstand der geforderten Aufhängungspunkte und die Krafteinleitung es zulassen. 

Mit kleinformatigen Netzen können die potenziellen Gefahrenstellen einfach und wirksam abgesichert werden. Der Vorteil: Sie lassen sich leicht zwischen bestehenden Bauteilen einhängen – ohne teure Spezialgerüste oder aufwendige Sonderlösungen.


Die BauAV erlaubt im Bereich von zwei bis drei Metern Fallhöhe eine gewisse Wahlfreiheit der Schutzmittel. Auffangnetze bieten hier einen praxistauglichen Mittelweg: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, gelten als Kollektivschutz und lassen sich wirtschaftlich einsetzen – auch auf kleineren Baustellen oder bei kurzer Verweildauer.


Wichtig bei der Netzmontage
Der Einsatz von Auffangnetzen setzt Fachwissen voraus. Die Netze müssen vor jedem Einsatz auf Unversehrtheit geprüft, korrekt gespannt, ausreichend überlappt und sicher verankert werden. Die Fallhöhe von maximal drei Metern darf nicht überschritten werden. Die Aufnahme von sechs Kilonewton Tragkraft je Verankerung muss gewährleistet sein, Bruchstein und Backsteinmauerwerk sind für die Verankerung nicht zulässig. Bei geneigten Flächen oder grossen Spannweiten sind zusätzliche Traversenseile oder Zwischenaufhängungen erforderlich, um ein Durchhängen oder Verrutschen zu verhindern. Wichtig: Die Verwendung von Kabelbindern oder Karabinern ist unzulässig – es braucht zugelassene Verbindungsmittel mit nachgewiesener Bruchlast. holzbau-vital.ch

 

 

«Sichtprüfung muss sein»

Herr Meier, wo liegt für Sie der grösste Denkfehler beim Anbringen von Verankerungspunkten – und was kann dabei wirklich schiefgehen?
Daniel Meier: Verankerungspunkte sind oft nicht auf die geforderte Mindestlast von 6 kN ausgelegt oder zu weit auseinander montiert. Das kann im Ernstfall zum Ausbrechen der Verankerung und zum Versagen des Netzes führen – mit fatalen Folgen.

Ein Schutznetz ist schnell montiert – aber woran erkennen Sie, ob es überhaupt noch einsatzbereit ist? Was prüfen Sie als Erstes?
Ich kontrolliere zuerst die Prüfetikette (Hersteller, Baujahr, Prüfdatum) und mache eine Sichtprüfung: Es dürfen keine Risse, Schnitte oder UV-Schäden vorhanden sein. Auch die Aufhängung muss intakt und das Netz korrekt gespannt sein.

Warum ist es kritisch, im Randbereich eines Netzes abzustürzen?

In der Mitte gelten maximal drei Meter Fallhöhe. Im Randbereich steigt die Gefahr, durch die Lücke zu rutschen oder mit Bauteilen zu kollidieren. 

Wann wird es unter dem Netz eng? Wie viel Freiraum muss dort sein – und was droht, wenn dieser unterschätzt wird?
Mindestens zwei bis drei Meter Freiraum unter dem Netz sind Pflicht. Fehlt dieser, hängt das Netz beim Auffangen eventuell bis zum Boden oder auf Hindernisse durch.

Nicht jedes Seil ist gleich: Was muss ein Seil für die Aufhängung leisten und worin unterscheidet sich geeignetes von ungeeignetem Material?

Ein geeignetes Seil muss zweisträngig sein und je 15 kN Bruchlast gewährleisten. Darüber hinaus muss es UV- und witterungsbeständig sein. Bei Schäden oder Mate-
rialermüdung wird es sofort aussortiert.

Was ist bei geneigten Dachflächen über 20 Grad anders und weshalb gelten hier strengere Anforderungen an die Netzbreite?

Bei Dächern mit mehr als 20 Grad Neigung sind Zwischenaufhängungen vorgeschrieben. Die Netze müssen enger gespannt und zusätzlich seilgesichert sein, damit sie nicht verrutschen.

Sie kennen die häufigsten Montagefehler aus dem Alltag – welche drei begegnen Ihnen am meisten, und was empfehlen Sie als Gegenmassnahme?
Häufige Montagefehler sind ein zu grosser Abstand zu den Bauteilen, zu wenig Spannung und falsche Befestigungsmittel. Abhilfe schafft die korrekte Umsetzung nach Norm SN EN 1263-2, Fachmontage und tägliche Sichtkontrolle.

Wenn das Netz demontiert wird: Wie wird es richtig gelagert, damit es beim nächsten Einsatz noch Leben retten kann?
Sauber, trocken, UV-geschützt und locker verstaut – ohne Druck, Falten oder Chemikalien. Etiketten müssen lesbar und die Lagerung dokumentiert sein.

Praxis-Tipps für den sicheren Einsatz von Auffangnetzen

  • Auffangnetze (Schutznetze System S) müssen zum Schutz gegen Personenabstürze nach innen ab einer Absturzhöhe von drei Metern montiert werden – als Kollektivschutz gelten sie oft als wirtschaftlichste Lösung auf Baustellen.
  • Kleinformatige Netze sind ideal für Fallhöhen von zwei bis drei Metern (z. B. bei Flachdächern, Zwischendecken, Treppenöffnungen).
  • Netz korrekt spannen, verankern und mit geprüftem Seil sichern – Kabelbinder oder Karabiner sind unzulässig.
  • Mindestanforderung: Sechs Kilonewton Tragkraft pro Verankerung, zwei bis drei Meter freier Raum unter dem Netz, maximal drei Meter Fallhöhe ins Netz.
  • Nur durch geschultes Personal montieren lassen – tägliche Sichtprüfung nicht vergessen.