Holzbau Schweiz Architektur

Bauen und leben mit Holz – Das Fachmagazin von Holzbau Schweiz

Holzbau Schweiz Magazin

Das Mitglieder- und Verbandsmagazin von Holzbau Schweiz

03/2026 Himmelwärts bauen

BEWEGEN

Regional und informativ

Luzern, Wil, Olten, Spiez und Maienfeld: Fünf Orte, an denen sich die Mitglieder von Holzbau Schweiz im Februar und März 2026 die neusten Informationen vom Zentralverband abholten.

Text Dorothee Bauland Bilder Holzbau Schweiz, DB

 

Neue Rügefristen bei werkvertraglicher Mängelhaftung


Jeweils zu Beginn eines neuen Jahres lädt der Zentralverband Holzbau Schweiz seine Mitgliedsunternehmen an die Regionalveranstaltungen. Auch diesmal nutzten wieder rund 200 Teilnehmende die Gelegenheit, sich über die Themen des Verbands zu informieren und sich mit den Bereichsleitenden der Ressorts von Holzbau Schweiz direkt auszutauschen. Begleitet wurde die Tour durch fünf Regionen von Saint-Gobain Isover als Apéro-Sponsor. Mal führte Gabriela Schlumpf, Direktorin von Holzbau Schweiz, mal Bianca Neubauer, Bereichsleiterin Recht und Soziales, durch die Veranstaltung. Dabei gingen sie im Traktandum Finanzen auch auf die Verbandsbeiträge ein. Diese seien im vergangenen Jahr unter anderem aufgrund der neuen Partnerschaften sowie weiterer Leistungspartner gewachsen. Lobenswert sei die erfreuliche Zahlungsmoral der Branche. Die Zahl der Betreibungen sei 2025 im Vergleich zu 2024 von 11 auf 8 gesunken. Im Bereich der Nichtmitglieder (Berufsbildungsfonds BBF) seien die Einnahmen von 420 000 Franken (2024) auf 441 000 Franken (2025) gestiegen – leider aber auch die Anzahl der Betreibungen von 6 (2024) auf 9 (2025). Für den Bereich Recht und Soziales informierte Bianca Neubauer über die neuen Rügefristen bei werkvertraglicher Mängelhaftung gemäss Obligationenrecht, die seit 1. Januar 2026 in Kraft sind, und empfahl den Mitgliedern von Holzbau Schweiz einen vertieften Blick auf die entsprechenden Merkblätter. Diese sind auf der Website von Holzbau Schweiz unter «Recht und Soziales» im Mitgliederbereich abgelegt. Ausserdem steht die Rechtsabteilung des Verbands bei Fragen per E-Mail (rechtsdienst@holzbau-schweiz.ch) und zu den Sprechstunden am Montag (14–16 Uhr), Dienstag (8.30–10.30 Uhr) und Mittwoch (8.30–10.30 Uhr) unter der Telefonnummer 044 511 02 10 zur Verfügung. 

 

Schutz vor Chemikalien

Rolf Döbeli, Bereichsleiter Holzbau Vital, referierte an den Regionalveranstaltungen über den Umgang mit Chemikalien im Holzbaubetrieb und wies darauf hin, dass Kontrollen durch die Kantone und die Suva erfolgen können. In jedem Betrieb, so Döbeli, müssten alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Umgang mit den Chemikalien klar definiert sein. Der Arbeitgeber sei dafür verantwortlich, dass die Chemikalieninfos jederzeit für jedes Produkt verfügbar seien. Übliche chemische Produkte, die im Holzbau verwendet werden, sind Leime und Klebstoffe (Gesundheitsgefahr), Farben und Lacke (Brand-, Gesundheits- und Umweltgefahr), Holzschutzmittel (Gesundheits- und Umweltgefahr), Betriebsstoffe (Brand- und Umweltgefahr), Reinigungsmittel (Ätz- und Brandgefahr), Spraydosen und PU-Schaum (Explosions- und Reizgefahr) sowie Primer/Voranstriche (Brand-, Gesundheits- und Umweltgefahr). Für weiterführende Informationen empfiehlt Rolf Döbeli folgende Websites und Links. seco.admin.ch, suva.ch/67204, suva.ch/67071

 

Projekt «Wald und Holz Netto null»

Auf das Klima- und Innovationsgesetz KIG des Bundes mit dem Netto-Null-Ziel bis 2050 ging Daniel Schild, Bereichsleiter Technik und Betriebswirtschaft, an den Regionalanlässen ein. «Die gesamte Wald- und Holzbranche muss aktiv werden und dieses Ziel anstreben», so Schild. Im Rahmen des Projekts «Wald und Holz Netto Null», welches vom Dachverband Lignum Ende 2025 abgeschlossen wurde, ging es unter anderem um die Erarbeitung von Netto-Null-Fahrplänen für Betriebe oder Branchen. Eine Aufgabe von Holzbau Schweiz sei es nun, dass Mitgliedsbetriebe die vom KIG geforderten Ziele fristgerecht erreichten. Das heisst: Die Betriebe sind bis 2050 klimaneutral. Ein Praxisleitfaden, um die Holzbauunternehmen in dieser Zielerreichung zu unterstützen, werde derzeit unter Federführung der Berner Fachhochschule gemeinsam mit der ETH Zürich, der Empa, Holzbau Schweiz und mit Unterstützung der Industrie entwickelt. Ausserdem machte Daniel Schild auf den Notfallordner für Holzbau-Unternehmen aufmerksam, der in seinem Bereich zusammengestellt wurde und auf der Website von Holzbau Schweiz im Mitgliederbereich abrufbar ist. Der «Ordner» – eigentlich ein PDF – ist ein Dokument, in dem alle notwendigen Informationen abgelegt sind, um die Weiterführung des Betriebes im Notfall (z. B. bei einem Ausfall des Betriebsinhabers/Geschäftsführers) zu gewährleisten. holzbau-schweiz.ch/mitgliederbereich-tbw/#arbeitshilfen

Checkliste für den Umgang mit Chemikalien im Betrieb

  • Jederzeit über eine aktuelle Liste aller Chemikalien 
  • verfügen, die im Betrieb verwendet werden
  • Regelmässig abklären, ob Produkte mit unbedenklichen Alternativen ersetzt werden können
  • Wissen, welche Gefahren von den verwendeten Chemikalien ausgehen
  • Wissen, wie stark die Mitarbeitenden den Chemikalien ausgesetzt sind und welche Risiken dadurch bestehen 
  • Geeignete Schutzmassnahmen festlegen (STOP: 
    Substitution, Technische Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen) 
  • Arbeitsanweisungen erstellen und Mitarbeitende schulen
  • Regelmässig prüfen, ob die Sorgfaltspflicht eingehalten wird

Daten & Fakten

  • Regionalanlässe Holzbau Schweiz
  • Informationen vom Zentralsitz Holzbau Schweiz
  • Februar und März 2025
  • Luzern, Wil (SG), Olten, Spiez, Maienfeld
  • Insgesamt rund 200 Teilnehmende
  • Apéro-Sponsor: Saint Gobain Isover SA
    holzbau-schweiz.ch